Wie Lyruma KI einsetzt und kennzeichnet
Lyruma nutzt künstliche Intelligenz als Werkzeug – etwa um Aufnahmen zu transkribieren oder Dokumente zu lesen. Diese Seite beschreibt die tatsächlich eingesetzten KI-Funktionen und erklärt, wie Lyruma die Herkunft von Werken einstuft und kennzeichnet.
Die Grundsätze
- Lyruma unterscheidet zwischen menschlich erstellten, KI-unterstützten, hybriden und KI-generierten Inhalten.
- Kennzeichnungen erfolgen anhand dokumentierter Herkunftsinformationen: dem Entstehungsweg eines Werks und – mit Vorrang – der ausdrücklichen Erklärung der Urheberin oder des Urhebers.
- Unbekannte Herkunft wird nicht geraten. Was nicht belegbar ist, wird als „unbekannt“ ausgewiesen, mit Begründung.
- Das Regelwerk ist versioniert und wird technisch weiterentwickelt; jede Einstufung nennt die Version, mit der sie entstand.
- Diese Seite informiert über die technische Umsetzung. Verbindliche rechtliche Einzelfallbewertungen bleiben vorbehalten.
Interaktion mit KI
Wo bei Lyruma mit einem KI-System interagiert wird, wird das als solches gekennzeichnet. Für den internen Betriebsassistenten gilt der Hinweis: „Luma ist ein KI-System. Du interagierst mit künstlicher Intelligenz, nicht mit einem Menschen.“
Eingesetzte KI-Komponenten
- Whisper-Transkription – wandelt Tonaufnahmen in Songtext um (lokal auf dem Lyruma-Server).
- Demucs-Stem-Trennung – trennt Gesang und Begleitung für eine bessere Analyse (lokal auf dem Lyruma-Server).
- Texterkennung (OCR) – liest Songtexte und Akkorde aus PDF-, Bild- und Dokumentdateien (lokal, mit optionalem externem Anbieter).
- OpenAI-Dienste – optionale Unterstützung einzelner Funktionen (extern).
- Luma – interner KI-Betriebsassistent des Lyruma-Teams.
Die Song-DNA-Analyse arbeitet ohne KI: Sie misst ausschließlich lokal, was messbar ist.
Herkunftsklassen
Jedes gespeicherte Werk erhält eine Herkunfts-Einstufung nach einem versionierten Regelwerk (aktuell Version 1.0.0):
- Menschlich erstellt – vollständig von Menschen geschaffen; KI war weder am Inhalt noch an der Produktion beteiligt.
- Menschlich erstellt, KI-unterstützt – der Inhalt stammt von Menschen; KI diente als Werkzeug (Transkription, OCR, Analyse).
- Hybrid (Mensch und KI) – wesentliche schöpferische Anteile wie Text, Melodie und Akkorde stammen von Menschen, andere Anteile (etwa die Audio-Produktion) von KI. Ein solches Werk wird nicht als vollständig KI-generiert eingestuft.
- KI-generiert, menschlich angeleitet – von KI erzeugt, durch Menschen angeleitet, ausgewählt und überarbeitet.
- KI-generiert – im Wesentlichen ohne inhaltliche menschliche Steuerung von KI erzeugt.
- KI-manipuliert – ein bestehendes Werk wurde durch KI inhaltlich verändert.
- Unbekannt – die Herkunft ist nicht belegbar. Lyruma rät nicht; eine Erklärung der Urheberin oder des Urhebers kann die Einstufung jederzeit präzisieren.
Wie eingestuft wird
- Eine ausdrückliche Herkunfts-Erklärung der Urheberin oder des Urhebers hat Vorrang vor jeder automatischen Ableitung.
- Sind Text, Melodie und Akkorde menschlich und nur die Produktion KI-erzeugt, gilt das Werk als hybrid – nicht als „vollständig KI-generiert“.
- Eine erklärte KI-Veränderung eines bestehenden Werks wird als KI-manipuliert ausgewiesen.
- Ohne Erklärung entscheidet der dokumentierte Entstehungsweg (manuelle Eingabe, Dokumentimport, Audio-Analyse, Audio-Link).
- Ist nichts belegbar, bleibt die Einstufung „unbekannt“ – es wird nichts erfunden.
Das vollständige, maschinenlesbare Regelwerk ist unter lyruma.app/api/ai-compliance abrufbar.
Stand: 6. August 2026 · Regelwerk Version 1.0.0. Diese Seite wird mit der technischen Weiterentwicklung des Regelwerks aktualisiert.